Geschäftsordnung
§ 1 Geltungsbereich
Gemäß § 13 der Satzung des LAI wird eine Geschäftsordnung (GO) beschlossen. Sie gilt für die Tätigkeiten des Vorstandes und des Beirats des Vereins Lust auf Internet.
§ 2 Führung und Verwaltung des Vereins
1. Die Führung des Vereins erfolgt durch ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder.
2. Die Mitglieder des Vorstands werden durch die Beiratsmitglieder in ihrer Arbeit unterstützt. Der Einsatz von externen Hilfskräften ist unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln möglich.
§ 3 Geschäftsverteilung in Ressorts
Die Aufgaben der Mitglieder des Vorstands werden, soweit die Satzung oder die gesetzlichen Bestimmungen nichts Näheres bestimmen, in einer Geschäftsordnung geregelt. Die Geschäftsordnung wird durch den Vorstand definiert und den Mitgliedern des LAI spätestens sechs Wochen nach (Rechtswirksamkeit) der Wahl des Vorstands durch Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins bekannt gegeben. Diese Geschäftsordnung kann jederzeit durch einfachen Mehrheitsbeschluss des Vorstands abgeändert werden, jedoch nur, wenn das Vorstandsmitglied, dem zusätzliche Aufgaben übertragen werden, ausdrücklich zustimmt.
Zuschnitt der Ressorts:
Ressort „Organisation" (Rainer)
-
Postein- und ausgang
-
Digitalisierung und Speicherung von Schriftstücken
-
Weiterleitung bzw. eigenständige Bearbeitung
-
Vorbereitung, Einladung und Leitung von Sitzungen
-
Bearbeitung von Versicherungsangelegenheiten
-
Mitgliederverwaltung
Ressort „Serveradministration“ (Udo)
-
Betreuung aller vom LAI genutzen Server
-
Administration der Mitgliederdatenbank
Ressort „Finanzen“ (Karl-Heinz)
a) Führung der Vereinskasse (Beitragseinzug, Mahnwesen, Zahlungsverkehr).
b) Führung der Geschäftsbücher für den Jahresabschluss.
-
Budgetplanung und -kontrolle
-
Kooperation mit Kassenprüfern
-
Vertragsmanagement
Die Aufgaben des Kassenwarts im Ressort Finanzen sind als Verantwortungsbereich zu verstehen. Die Ausführung der Aufgaben kann durch Beschluss des Vorstands an externe und interne Personen übertragen werden, z. B. an einen Steuerberater.
Ressort „Innen- und Außenrepräsentation“ (Rainer)
-
Interne Berichterstattung über das Geschehen im Verein
-
Erstellung von Presseartikeln vor und nach Veranstaltungen des Vereins
-
Bearbeitung “sozialer Medien”
-
Planung interner Veranstaltungen
-
Aufbau und Pflege eines Vereinsarchivs
Ressort „Vereinsheim“ (Gerhard)
-
Überwachung des ordnungsgerechten Zustands des Vereinsheims
-
Zusammenstellung und Führung eines “Vereinsheim-Teams”
-
Zusammenarbeit mit anderen Vereinen bei gemeinsamer Nutzung des Vereinsheims
-
Logistische Versorgung des Vereinsheims.
Ressort „Schulungen und Informationsveranstaltungen“ (Udo)
-
Entwicklung, Organisation und ggf. Leitung neuer Konzepte im Schulungsbereich
Ressort „Marketing und Sponsoring” (Michael)
-
Abwicklung der Firmenmitgliedschaften
-
Spenden und Sponsoringaktivitäten
-
Marketing und Werbung
-
Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen
-
Internetauftritt des LAI (Neugestaltung)
Ressort „Protokollführung“ (wechselnd)
Protokollführung und Archivierung
§ 4 Umsetzung der Ressorts
Alle Inhaber eines Ressorts sind zur regelmäßigen und zeitnahen Berichterstattung gegenüber dem Gesamtvorstand verpflichtet. Beschlüsse und maßgebliche Entscheidungen in allen Ressorts werden– nach entsprechender Vorbereitung durch den verantwortlichen Ressortinhaber – durch den Vorstand insgesamt verabschiedet bzw. getroffen.
Beschlossen:
Laichingen, den 24.04.2024