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23. April 2025

GPS-Tracker in der Praxis

GPS-Tracker in der Praxis

Diebstahlsicherung, Touren-Aufzeichnung, Kofferverfolgung - So nutzt man GPS-Tracker

Noch vor kurzer Zeit waren GPS-Tracker, also kleine Geräte, mit denen man zum Beispiel den Standort eines Autos lokalisieren konnte, eher der Arbeit von Detektiven oder vielleicht großen Speditionen, die ihre LKW orten wollten, zuzuordnen. Inzwischen kann jedermann diese Technik nutzen, weil die Geräte nicht nur erschwinglich, sondern auch handlich und einfach zu bedienen sind.

In seinem Vortrag zeigte Michael Brückmann zunächst verschiedene Modell von GPS-Trackern, die er selbst im Einsatz hat. Sowohl für die Apple-Welt also auch für Android gibt es die kleinen "GPS-Tags", die ohne eigene SIM-Karte arbeiten und nur über Bluetooth von Handys, die sich in der Nähe befinden, ihre Standortdaten an den Besitzer senden. Außer dem gelegentlichen Ersatz der Knopfzellen-Batterie entstehen somit keine weiteren Kosten. Diese "Tags" lassen sich aufgrund ihrer geringen Größe gut in Geldbörsen, aber auch in Reisetaschen und Koffern unterbringen, um diese bei einem Verlust oder Diebstahl wiederzufinden.  


Größer und leistungsfähiger sind "GPS-Tracker", die mit einem starken Akku und mit einer eigenen SIM-Karte für das Versenden der aktuellen Daten über das Mobilfunknetz ausgestattet sind. Über eine Handy-App lässt sich exakt einstellen, wann das Gerät welche Daten sammelt und sendet. So ist natürlich der Einsatz als Diebstahlsicherung möglich, in dem sich der Tracker beim Besitzer meldet, sobald er einen bestimmten Bereich, einen "elektronischen Zaun" verlässt. Selbst bei jeder Bewegung oder wenn der Akku schwach wird, sendet der Tracker einen Alarm. 

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Tracker zur Aufzeichnung von Auto-, Motorrad- oder Fahrradtouren zu nutzen. Dabei übermittelt das Gerät ständig Standortdaten und gefahrene Geschwindigkeiten. Diese Daten können auch mit anderen Personen geteilt werden und natürlich für spätere Auswertungen genutzt werden. So stellte zum Beispiel ein Vereinsmitglied, das sich gerade in einer Höhe von 2,8 Meter über N.N. auf einem Campingplatz in Griechenland befand, seine Daten für die Veranstaltung "live" zur Verfügung.


Zuletzt wurde auch darauf hingewiesen, dass eine "heimliche" Überwachung von Personen grundsätzlich verboten ist. Auch bei einer Ausstattung von Dienstfahrzeugen (z.B. Kundendienst- oder Speditionsfahrzeugen) muss der Fahrer darüber informiert sein. 


Die Präsentation von Michael Brückmann enthält viele Tipps, Links und einen QR-Code mit dem Käufer von PAJ-Trackern einen Rabatt (gültig bis 31.05.2025) in Höhe von 10% erhalten. 


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